Extremitätenschienung
Der Grundsatz "bei Schienungen sind die beiden benachbarten Gelenke ruhigzustellen" gibt vor, welche Ruhigstellungsmittel für welche Verletzungen verwendet werden können.
Ausgehend von der Art der Verletzung ist ein adäquates Ruhigstellungsmittel auszuwählen:
ZurExtremitätenschienung stehen zur Verfügung:
- Vakuumschiene Arm
- Vakuumschiene Bein
- Alu-Polster-Schiene
Bitte beachten:
Bei jeder Immoblisierung ist vor und nach der Ruhigstellung eine DMS-Kontrolle durchzuführen:
- D = Durchblutung (Rekap-Zeit verzögert oder normal, Puls tastbar?
- M = Motorik (Kann die betreffende Person die Extremitäten, z. B. Finger oder Zehen bewegen?)
- S = Sensorik (Spürt die Person den körperfern der Verletzung liegende Körperabschnitt?)
Nach der Ruhigstellung darf keine Verschlechterung eintreten, ggf. ist die Ruhigstellung ansonsten wieder zu entfernen.
