Ausfertigung für den Suchdienst bzw. die DRK-Personenauskunftsstelle
Da noch nicht in allen Kreisverbänden die Personenauskunftsstellen etabliert sind, gilt folgende Regelung:
Die Ausfertigung verbleibt bei der Einsatzleitung am Einsatzort bei Abfahrt vom Krankenwagenhalteplatz.
2, Ausfertigung für den Suchdienst
Diese Ausfertigung wird der Einsatzleitung nach dem Transport des Patienten mit tatsächlichem Transportziel zugeführt.
Gerade bei einem Großschadensereignis kann sich das geplante Transportziel auf dem Transportweg noch ändern. Um nachvollziehen zu können, wo der Patient tatsächlich verblieben ist, wird vom Transportteam der Verbleib auf der 2. Ausfertigung eingetragen
Verbleib am Verletzten/Erkrankten
Diese Ausfertigung verbleit beim Patienten